Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
01.12.2025
1. Vertragsabschluss
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende Erklärung bei Auftragserteilung ab.
2. Kostenvoranschlag: Inhalt und Fristen
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Kronenspringer Baumpflege & Baumfällung vor der Erstellung des Kostenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit.
Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Kronenspringer Baumpflege & Baumfällung schriftlich (Fax, E-Mail) mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Jeder Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 21 Tagen, beginnend mit dem darauf angeführten Datum.
Im Kostenvoranschlag nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich, die sich verbotenerweise dort aufhalten, sowie die Kosten für Absperrungen und Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen.
Unsere Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt. Wir leisten jedoch nur für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen Gewähr, die von uns nach Prüfung der technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten vor Ort beim Kunden erstellt worden sind. In allen anderen Fällen handelt es sich bei unseren Kostenvoranschlägen um unverbindliche Einschätzungen. Sofern nicht anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Ist abzusehen, dass der hier angesetzte Preis um mehr als 20% überstiegen wird, wird umgehend die/ der Auftraggeber*in darüber informiert.
3. Genehmigungen und Zugang
Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma Kronenspringer Baumpflege & Baumfällung durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma Kronenspringer Baumpflege & Baumfällung ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt der Firma Kronenspringer Baumpflege & Baumfällung für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung.
4. Leistungen
Falls die Entsorgung des Schnittguts nicht ausdrücklich angegeben ist, werden Äste und Stammholz vor Ort belassen.
Wenn der Kostenvoranschlag die Entsorgung einschließt, gehen sowohl das Ast- als auch das Stammholz in das Eigentum des Auftragnehmers über. Es steht ihm frei, diese Materialien fachgerecht zu entsorgen oder weiterzuverarbeiten.
Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet. Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, dass Äste, die noch Knospen haben, also noch nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehen gelassen werden.
Alle durchzuführenden Baumarbeiten werden gemäß den aktuellen Bestimmungen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege ausgeführt (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Colmanststr. 32, 53115 Bonn), Stand 2017.
5. Ausführungsfristen
- Die von uns genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
- Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 6°C.
- Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.
6. Mehrarbeit
Soll mehr Arbeit geleistet werden als im Auftrag beschrieben, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits- Nachweis schriftlich nach. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden.
Die Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder -Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.
7. Haftungsausschluss
Die Firma Kronenspringer Baumpflege & Baumfällung haftet nur für von ihr grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit, Bagatellschäden (wie z.B. Druckstellen und Spuren in der Wiese oder Sägemehl im Rasen) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
8. Zahlungsvereinbarungen
Die von der Firma Kronenspringer Baumpflege & Baumfällung verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die Firma Kronenspringer Baumpflege & Baumfällung zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen, Mahngebühren und die der Firma Kronenspringer Baumpflege & Baumfällung erwachsenen Kosten zahlen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder
werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Göttingen.